Ein Motorrad muss passen, wie ein Schuh. Daher bieten wir euch an, unsere Motorräder vor der Anmeldung "Probe zu sitzen"!
Für das Motorradfahren ist die richtige Schutzkleidung unumgänglich.
Wir bieten für den Anfang; Schutzkleidung in verschiedenen (nicht in allen) Größen an!
Bei uns wird auch "Bike to Bike" ausgebildet. Unser Chef begleitet eure Fahrstunden häufig auf seinem eigenen Motorrad.
Nach dem Motto:
Vormachen, Nachmachen, Üben!
Unser Easy-Biker-Stammtisch gibt euch die Möglichkeit, nach bestandener Prüfung "Benzingespräche" mit anderen Bikern zu führen.
(Technik, Routen, Erfahrungen, uvm.)
Motorrad 125ccm, ab 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Motorrad, ab 18 Jahre oder über Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren der Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
+ einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
+ einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Motorrad ab 24 Jahre, direkt Einstieg – oder über Aufstiegsprüfung nach zwei Jahren Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von mehr als 35 kw
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Motorrad 125 ccm, ab 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Erlaubt das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 (aber ohne Möglichkeit einer Aufstiegsprüfung!)
Erforderlich sind mindestens 5x 90 Min. praktische Ausbildung und 4x 90 Minuten theoretischer Unterricht mit Schwerpunkt Klasse A
Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung zu absolvieren, der Fahrlehrer muss jedoch die Fahreignung feststellen und bescheinigen