Ausbildungsklasse B

Theoriekurse PKW/Auto

Theorie Intensivkurs
Februar/März  2024

von: Mo. 26.02.24

bis: Mo. 04.03.24

Freie Plätze: 3

Anfrage Online-Anmeldung

"Ferien" Intensivkurs
April 2024

von: Mo. 08.04.24

bis: Mo. 15.04.24

Freie Plätze: 13

Anfrage Online-Anmeldung

"Ferien" Intensivkurs
Juli 2024

von: Mo. 15.07.24

bis: Mo. 22.07.24

Freie Plätze: 17

Anfrage Online-Anmledung

"Ferien" Intensivkurs
August 2024

von: Mo. 19.08.24

bis: Mo. 26.08.24

Freie Plätze: 20

Anfrage Online-Anmeldung

"Ferien" Intensivkurs
Oktober 2024

von: Mo. 14.10.24

bis: Mo. 21.10.24

Freie Plätze: 20

Anfrage Online-Anmeldung

Theorie Intensivkurs
November 2024

von: Mo. 25.11.24

bis: Mo. 02.12.24

Freie Plätze: 20

Anfrage Online-Anmeldung

"Ferien" Intensivkurs
Januar  2025

von: Mo. 06.01.25

bis: Mo. 13.01.25

Freie Plätze: 20

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  • B, BF 17

    Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

    Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: NEIN

    Mindestalter: 18 Jahre, BF 17 ab 17 Jahren

    Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest

    Einschluss der Klassen: L und AM

    Befristung der Fahrerlaubnis: Nach 15 Jahren muss der Führerschein neu ausgestellt werden.


    Theoretische Ausbildung: 

    12 x Grundstoff und 

    2 x klassenspezifischer Stoff 

    (d.h. 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten)


    Praktische Ausbildung: 

    Übungsstunden, 

    5 x Überlandfahrt,  

    4 x Autobahnfahrt, 

    3 x Nachtfahrt,

    Prüfungsvorbereitung


    Befristung/Einschränkung der Fahrerlaubnis: 

    Der 17Jährige darf nach bestandener Fahrprüfung bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer zugelassenen Person fahren. Die Fahrberechtigung ist in Deutschland und Österreich gültig. Sie gilt nicht im anderen Ausland. Alle Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.


    Begleiter: 

    - mind. 30 Jahre alt

    - mind. 5 Jahre im Besitz eines Pkw-Führerschein

    - nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg


    Wichtig: 

    Die Klasse BF17 ist längstens drei Monate nach Vollendung des Achtzehnten Lebensjahres gültig. Innerhalb dieser Frist muss der auf der Führerscheinstelle bereit liegende Führerschein der Klasse B abgeholt werden. Bis dahin darf weiterhin nur in Begleitung einer berechtigten Person gefahren werden.


    Was man mit der Klasse B, BF17 fahren darf:

    Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm. Ein Anhänger mit einer zugelassenen Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm dürfen mitgeführt werden. Anhänger über 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse dürfen nur mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Außerdem darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

  • BE

    Was man mit der Klasse BE fahren darf:

    Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelanhängers von 3500 Kilogramm.


    Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

    Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: JA, Klasse B erforderlich

    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

    Befristung der Fahrerlaubnis: NEIN

    Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest

    Einschluss der Klassen: keine


    Theoretische Ausbildung: 

    Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.


    Praktische Ausbildung: 

    Übungsstunden, 

    3 x Überlandfahrt, 

    1 x Autobahnfahrt, 

    1 x Nachtfahrt,

    Prüfungsvorbereitung

  • B 96 (Schlüsselzahl 96)

    Was man mit der Klasse B96 fahren darf:

    Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm, zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination bis 4250 Kilogramm.


    Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse:

    Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich

    Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

    Befristung der Fahrerlaubnis: Nein

    Ärztliche Untersuchung: nur Sehtest

    Einschluss der Klassen: keine


    Theoretische Ausbildung: 

    3 x 45 Minuten plus 15 Minuten (insg. 150 min.)


    Praktische Ausbildung: 

    6 Übungsstunden incl. Grundfahraufgaben

  • B 197 (Schlüsselzahl 197)

    Voraussetzung:


    siehe B, BF 17*


    Ausbildung:

    - min 10 Fahrstunden á 45 min auf Schaltgetriebe

    - min 15 Minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer

    - weitere Ausblidung auf Automatikgetriebe


    Dein Vorteil:

    Keine stressige Prüfung auf Schaltgetriebe!!

    Erwerb der Schaltkompetenz ermöglicht weiterhin das führen von Schaltwagen.


    *Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist auch mit BF17 Begleitetes Fahren möglich (Mindestalter 16,5 Jahre).


FEATURES
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